Der EuGH befasst sich iZm dem Ausgleichsanspruch von Fluggästen mit der Abgrenzung der Kategorien "Annullierung" bzw "Verspätung" und entwickelt Prüf-Kriterien dahin, wann trotz Annullierung eines Flugs kein Ausgleichsanspruch zusteht. Darüber hinaus befasst sich der EuGH mit missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen und hier konkret mit der Frage, wann eine für Verbraucherklagen geltende Verjährungsregelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.