vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Mieters bei Verletzung der Anzeigepflicht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMichael Holzmannhoferecolex 2021/343ecolex 2021, 535 Heft 6 v. 15.6.2021

1. Zweck der Anzeigepflicht des Mieters nach § 12a Abs 3 MRG ist es, die Vermeidung von Mietzinsanhebungen durch Gestaltungsmöglichkeiten des Mieters hintanzuhalten. Sie soll primär den Vermieter vor Vermögensschäden in Form von Mietzinsausfällen bewahren.

2. Zusätzlich hat die Anzeigepflicht den (weiteren) Zweck, Kaufpreisschäden des Vermieters wegen unterlassener Anzeige seitens des Mieters zu verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!