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Konkrete Auftragserteilung entscheidend für Mangelhaftigkeit

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMichael Holzmannhoferecolex 2021/341ecolex 2021, 535 Heft 6 v. 15.6.2021

1. Die Frage, ob ein Werk mangelhaft erbracht worden ist, kann nicht losgelöst von dem konkret erteilten Auftrag beurteilt werden. Eine Leistung ist nur dann mangelhaft, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, dh dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.

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