vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 28 KSchG: Überwälzung der Mangelüberprüfungskosten in AGB ist gröblich benachteiligend!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/336ecolex 2021, 531 Heft 6 v. 15.6.2021

Nach dispositivem Recht hat der Übergeber die Kosten der Überprüfung infolge eines auf Gewährleistung oder Garantie gestützten, aber tatsächlich unberechtigten Verbesserungsanspruchs selbst zu tragen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. Eine Klausel, wonach der Verbraucher Ersatzansprüchen ausgesetzt ist, wenn er ohne Verschulden ein sich sodann als unberechtigt erweisendes Verbesserungsbegehren erhebt, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!