Derzeit sehen §§ 243, 243b UGB bereits für gewisse heimische Kapitalgesellschaften Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Unionsrechtliche Bestrebungen im Rahmen des EU Green Deal zielen nun darauf ab, diese Vorgaben zu präzisieren. Auch könnte der Anwendungsbereich erweitert werden. Ein Entwurf der neuen Vorgaben wird im ersten Quartal 2021 erwartet.