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Zur Verjährung von Konventionalstrafen bei Verstößen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters gegen ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/180ecolex 2021, 232 - 233 Heft 3 v. 10.3.2021

1. Wenn das gesellschaftsvertragliche Konkurrenzverbot in seinem zeitlichen Umfang und bei den Sanktionen über die gesetzlichen Regelungen des § 112 UGB hinausgeht, sodass keine "bloße Wiederholung" der gesetzlichen Regelung vorliegt, ist die kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs 3 UGB nicht anzuwenden. Auf Ansprüche auf Konventionalstrafen ist § 113 Abs 3 UGB demnach überhaupt nicht anzuwenden.

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