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Neue Zählweise im Gründerzeitviertel

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturBernadette Pichlkastnerecolex 2021/164ecolex 2021, 214 Heft 3 v. 10.3.2021

Die durchschnittliche Lage (Wohnumgebung) ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen, wobei eine Lage (Wohnumgebung) mit einem überwiegenden Gebäudebestand, der in der Zeit von 1870 bis 1917 errichtet wurde und im Zeitpunkt der Errichtung überwiegend kleine, mangelhaft ausgestattete Wohnungen (Wohnungen der Ausstattungskategorie D) aufgewiesen hat, höchstens als durchschnittlich einzustufen ist.

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