Bei einer Nachprüfung durch eine Wettbewerbsbehörde (FN ) treffen ein Unternehmen zahlreiche bußgeldbewehrte Pflichten. Unternehmen möchten für diesen Ernstfall gerüstet sein und haben oft umfassende Vorbereitungsmaßnahmen gesetzt. (FN ) Allerdings hat sich der Unternehmensalltag in den letzten Monaten erheblich geändert. Zwei wesentliche Punkte der COVID-19-Maßnahmen sind: "Wo immer möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Am Arbeitsplatz ist in geschlossenen Räumen MNS (Mund-Nasen-Schutz) verpflichtend zu tragen und der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten." Diese Änderungen rücken Aspekte in den Vordergrund, die in den HD-Einsatzplänen oft nicht berücksichtigt sind. Auf die wichtigsten Punkte geht der Beitrag ein.