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Überlassene Arbeitskräfte gelten ab dem ersten Tag als Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebs

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Lannerecolex 2021/118ecolex 2021, 149 - 150 Heft 2 v. 10.2.2021

Überlassene Arbeitskräfte sind ohne Erfordernis einer Mindestbeschäftigungsdauer auch AN iSd § 36 ArbVG des Beschäftigerbetriebs. Sie sind daher auch bei der Ermittlung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach § 50 ArbVG zu berücksichtigen, sofern sie am Stichtag im Betrieb beschäftigt sind.

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