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Keine Dienstbarkeitsgebühr bei Vorbehaltsfruchtgenuss mit Vereinbarung einer Substanzabgeltung

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturNikolaus Putz, Erich Schafferecolex 2021/124ecolex 2021, 157 - 158 Heft 2 v. 10.2.2021

Zweck des § 15 Abs 3 GebG ist es, zu vermeiden, dass ein Rechtsgeschäft, das nach einem der erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird (vgl etwa die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren I10 § 15 GebG Rz 66 wiedergegebene Rsp des VwGH).

Ra 2020/16/0109

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