Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann "seiner" GmbH auch schlüssig ein Werknutzungsrecht einräumen. Dieses ist nicht zwingend mit der Dauer seiner Gesellschafterstellung befristet. Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer für das Werk bzw die Rechteeinräumung daran ein gesondertes Entgelt erhält, ist nicht ausschlaggebend.
4 Ob 100/20i