Der mutmaßliche Verdienst eines freigestellten Betriebsratsmitglieds umfasst das, was der betreffende AN, hätte er nicht eine die Freistellung erfordernde Betriebsratsfunktion bekleidet, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge - also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit - weiterhin bezogen hätte.
9 Ob A 10/21t