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Gröblich benachteiligende Schlichtungsklausel im Arbeitsvertrag

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2021/745ecolex 2021, 1131 - 1133 Heft 12 v. 3.12.2021

Weicht eine Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften ab, liegt eine gröbliche Benachteiligung jedenfalls dann vor, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in einem auffallenden Missverhältnis zur vergleichbaren Rechtsposition des anderen steht. § 879 Abs 3 ABGB will vor allem den Missbrauch der Privatautonomie durch Aufdrängen benachteiligender vertraglicher Nebenbestimmungen seitens eines typischerweise überlegenen Vertragspartners entgegenwirken.

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