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Kein konkludenter Vertragsabschluss durch Bezahlung des Mietzinses

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2021/708ecolex 2021, 1093 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Ein Vertragsabschluss durch konkludentes Verhalten gem § 863 ABGB setzt einen strengen Maßstab, nach diesem kein vernünftiger Grund bestehen darf, daran zu zweifeln, dass beide Parteien den (Bindungs-)Willen haben, einen wirksamen Vertrag samt Rechtsfolgen herbeizuführen.

2. Für einen konkludenten Mietvertragsabschluss muss der beidseitige zweifellose Parteiwille vorliegen, die Rechtsfolgen eines Bestandvertrags zu begründen.

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