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Unwirksamer Garantievertrag mangels bestimmter Bezeichnung des Begünstigten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2021/709ecolex 2021, 1093 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Der Garantievertrag bedarf einer Annahme durch den - eindeutig identifizierten - Begünstigten. Diese kann nach den Umständen auch im Schweigen des Begünstigten liegen, insb dann, wenn die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.

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