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GRUG: Zum objektiven Mangelbegriff des § 6 VGG

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzFelix Artner, Isabelle Vonkilchecolex 2021/569ecolex 2021, 890 - 894 Heft 10 v. 12.10.2021

In Umsetzung des Art 7 Warenkauf-RL normiert § 6 VGG neben den vertraglich vereinbarten auch objektiv erforderliche Eigenschaften der Ware, für die der Unternehmer dem Verbraucher haftet. Dieser Beitrag setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des § 6 VGG auseinander.

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