Der zweite Teil des Beitrags (FN ) befasst sich primär mit den bislang in Lehre und Judikatur herausgearbeiteten Kriterien, anhand derer abgewogen wird, ob die Interessen eines Werkunternehmers, dessen Leistungserbringung durch nachträgliche Materialpreissteigerungen erschwert wird, so schützenswert sind, dass ein Eingriff in den pacta-sunt-servanda-Grundsatz gerechtfertigt ist. Wie im ersten Teil überblickshaft dargestellt, zeigen sich dabei im Detail deutliche Überschneidungen der unterschiedlichen Ansätze wie auch Kontroversen.