1. Die auf § 3 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 COVID-19-Einreise-V gestützte Verpflichtung zur "selbstüberwachten Heimquarantäne" für Reiserückkehrer unterliegt grundsätzlich nicht der bezirksgerichtlichen Überprüfung nach § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG.
1. Die auf § 3 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 COVID-19-Einreise-V gestützte Verpflichtung zur "selbstüberwachten Heimquarantäne" für Reiserückkehrer unterliegt grundsätzlich nicht der bezirksgerichtlichen Überprüfung nach § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG.