vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ökostromgesetz: Vergütung für Stromerzeugung aus Biomasse III

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2020/75ecolex 2020, 154 Heft 2 v. 10.2.2020

1. § 56 Abs 1 Satz 1 ÖSG 2012 sieht vor, dass für bestehende Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes über einen aufrechten Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle verfügen, soweit nichts Gesondertes bestimmt wird, die jeweiligen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften weiter gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!