vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2020/70ecolex 2020, 136 - 137 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Dem Dienstgeber steht es im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen grundsätzlich frei, entgeltliche Zuwendungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Dienstnehmer zu beschränken, soweit er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und dadurch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Entscheidend ist, ob der Behandlung der bessergestellten AN ein erkennbares und generalisierbares Prinzip zugrunde liegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!