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Kein Revisionsrekurs bei bestätigter Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/53ecolex 2020, 112 Heft 2 v. 10.2.2020

Im Insolvenzverfahren gibt es keinen Revisionsrekurs gegen einen bestätigenden Beschluss des RekG (duae conformae), und zwar und auch dann nicht, wenn ein Antrag auf Verfahrenseinleitung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde und der Rekurs erfolglos war. Somit ist auch im Fall der bestätigten Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags mangels internationaler Zuständigkeit kein Revisionsrekurs möglich.

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