Im Insolvenzverfahren gibt es keinen Revisionsrekurs gegen einen bestätigenden Beschluss des RekG (duae conformae), und zwar und auch dann nicht, wenn ein Antrag auf Verfahrenseinleitung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde und der Rekurs erfolglos war. Somit ist auch im Fall der bestätigten Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags mangels internationaler Zuständigkeit kein Revisionsrekurs möglich.