1. Gem § 402 Abs 2 EO kommt die in § 402 Abs 1 ZPO normierte Ausnahme von der in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO bestimmten Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen Konformatsbeschlüsse dann nicht zum Tragen, wenn der Sicherungsantrag abgewiesen und der Gegner der gefährdeten Partei zu dem Antrag noch nicht einvernommen worden ist.