1. Der Anspruch eines Vorstandsmitglieds gegen die Privatstiftung auf Auszahlung einer Vergütung besteht, mangels anderer Regelung in der Stiftungserklärung, erst mit der rechtskräftigen Bestimmung von deren Höhe durch das Außerstreitgericht.
1. Der Anspruch eines Vorstandsmitglieds gegen die Privatstiftung auf Auszahlung einer Vergütung besteht, mangels anderer Regelung in der Stiftungserklärung, erst mit der rechtskräftigen Bestimmung von deren Höhe durch das Außerstreitgericht.