Der Gerichtsstand der Schadenszufügung (§ 92a JN) ist auch auf Ersatzansprüche nach dem PHG anwendbar.
3 Ob 152/19b
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Der Gerichtsstand der Schadenszufügung (§ 92a JN) ist auch auf Ersatzansprüche nach dem PHG anwendbar.
3 Ob 152/19b
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