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Rücktritt in der Lebensversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/456ecolex 2020, 1058 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Einem dem VN infolge fehlerhafter Information durch den V gegebenenfalls zustehenden unbefristeten Rücktrittsrecht steht der Umstand nicht entgegen, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrags längst abgelaufen und der V dem VN auch schon den Ablaufwert ausbezahlt hat.

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