Die vereinheitlichte europäische Normung unter der Ägide der Europäischen Kommission verfolgt ausschließlich öffentliche Zielsetzungen. Damit unterliegt die Normungstätigkeit von Normungsorganisationen - mangels eines Handelns im geschäftlichen Verkehr - nicht der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle.
4 Ob 77/20g