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Bestellung eines Nachtragsliquidators bei weiteren notwendigen Abwicklungsmaßnahmen einer infolge Vermögenslosigkeit gem § 40 Abs 4 FBG gelöschten GmbH

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/471ecolex 2020, 1082 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Die Löschung einer GmbH gem § 40 Abs 4 FBG im Firmenbuch hat nur deklarative Wirkung. Solange tatsächlich noch Aktivvermögen vorhanden ist, besteht die Rechtspersönlichkeit der GmbH fort. Die Vollbeendigung der GmbH tritt nur ein, wenn neben der Löschung auch die materiell-rechtliche Voraussetzung der Vermögenslosigkeit gegeben ist.

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