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Ausgleichsanspruch gem § 24 HVertrG: Passivlegitimation bei Vertragsübernahme

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/454ecolex 2020, 1057 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Eine Vertragsübernahme erfordert die Übereinkunft aller Beteiligten, nämlich der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihre Stelle tretenden Partei (RS0032607). Eine solche Übereinkunft liegt etwa dann vor, wenn der Bekl sein Einzelunternehmen in "seine" GmbH einbringt und die Parteien vereinbaren, dass die GmbH nunmehr Partner des ursprünglich mit dem Einzelunternehmer geschlossenen Vertrags (hier: Partneragenturvertrag) sein soll.

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