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Trotz Zurückziehung der Forderungsanmeldung kann Insolvenzverwalter Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend machen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/426ecolex 2020, 984 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Das nacheheliche Aufteilungsverfahren kann nicht klar als Aktiv- oder als Passivverfahren eingeordnet werden, da es sich um ein Begehren auf eine rechtsgestaltende Entscheidung des Gerichts handelt, bei der das Gericht nicht an die konkreten Anträge oder Aufteilungsvorschläge der Parteien gebunden ist.

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