1. Bei der Lösung der Frage, ob Pacht einer unbeweglichen Sache iSd Art 24 Nr 1 EuGVVO vorliegt, geht es nicht darum, ob der Bestandvertrag zivil- oder steuerrechtlich als Immobilien- oder als Unternehmenspachtvertrag zu qualifizieren ist, sondern um die Ermittlung des Hauptgegenstands des konkreten Bestandvertrags durch dessen Auslegung.