Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Österreich wurde durch das Ende Juli 2020 in Kraft getretene Investitionskontrollgesetz (InvKG) (FN 1) grundlegend erneuert. Dabei baut das neue Investitionskontrollregime auf der VO (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (FDI-ScreeningVO) (FN .
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