Das Investitionskontrollgesetz (InvKG) dient der staatlichen Kontrolle von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen können. Der Beitrag widmet sich dem Hintergrund und Anwendungsbereich des Gesetzes. Außerdem erläutert er den von der Behörde anzuwendenden Prüfungsmaßstab und setzt diesen in einen unionsrechtlichen Kontext.