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Zum Vorteilsausgleich

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/367ecolex 2020, 885 Heft 10 v. 1.10.2020

Vorteile, die der Geschädigte aufgrund eines schädigenden Ereignisses von dritter Seite erhält, sind nicht schlechthin auf seinen Schadenersatzanspruch anzurechnen. Im Rahmen des Vorteilsausgleichs sind vielmehr nur dann Vorteile zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen, wenn zeitliche und sachliche Kongruenz zum Schadenersatzanspruch gegeben ist und bei wertender Betrachtung eine Entlastung des Schädigers sachlich gerechtfertigt erscheint.

2 Ob 155/19m

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