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Ausbildung zur Kunsttherapeutin als Werbungskosten einer Kindergartenpädagogin

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturKatharina Moldaschl, Bernhard Rennerecolex 2019/354ecolex 2019, 812 - 814 Heft 9 v. 5.9.2019

Die Bf ist als Kindergartenpädagogin unselbständig tätig. Sie begann im Streitjahr eine mehrjährige Ausbildung zur speziellen Kunsttherapeutin. Die Ausbildung richtet sich nicht speziell an Pädagogen, wird aber nahezu ausschließlich von Personen im sozialen, künstlerischen und pädagogischen Bereich absolviert; Absolventen sind auch im Bereich der Arbeit mit Kindern im Kindergartenalter tätig. Die berufsbegleitende Ausbildung besteht aus unterschiedlichen Kurzseminaren zu unterschiedlichen Themen. Es gibt einen Lehrplan der den Inhalt der einzelnen Module wiedergibt. In der Ausbildung ist auch eine Selbstfindungskomponente enthalten, die jedoch nicht überwiegt. Im Rahmen der Ausbildung hat die Bf Praktika in Einrichtungen für verhaltensauffällige Kinder absolviert. In ihrer Diplomarbeit hat sie sich mit Kindern im Kindergartenalter beschäftigt. Nach Abschluss der vierjährigen Ausbildung erhält man ein Diplom als diplomierte Kunsttherapeutin mit klinischer Erfahrung, mit welchem man selbständig therapeutisch tätig werden kann.

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