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Keine gröbliche Benachteiligung bei anteiliger Tragung von Werbungskosten für Einkaufszentrum durch Bestandnehmer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/284ecolex 2019, 669 - 670 Heft 8 v. 7.8.2019

1. In einem Vertrag kann ein Leistungsbestimmungsrecht (Gestaltungsrecht) einer Vertragspartei festgelegt werden; dies ist grundsätzlich nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB.

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