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Keine Teilungsklage bei Vorliegen eines Realteilungsvertrags

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/283ecolex 2019, 669 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag schafft einen neuen Rechtsgrund, der an die Stelle des gesetzlichen Anspruchs auf Aufhebung dieser Eigentümergemeinschaft nach § 830 Satz 2 ABGB tritt. Eine bindende vertragliche Vereinbarung der Miteigentümer über die Teilung steht somit einer (gesetzlich begründeten) Teilungsklage entgegen. Auch eine Punktation iSd § 885 ABGB stellt eine derartige bindende Vereinbarung dar.

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