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Zu möglichen Ausnahmen vom Rechtsmittelausschluss des § 45 JN

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/267ecolex 2019, 597 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluss des § 45 JN ist nur dann gerechtfertigt, wenn das seine Unzuständigkeit aussprechende Gericht eine Verfahrensvorschrift anwendet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und sich das Gericht daher außerhalb der angewandten Norm bewegt.

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