1. Der Erwerb einer (bereits bekannten) Immobilie gemeinsam "im Paket" mit einer anderen direkt vom Eigentümer einige Monate nach Tätigkeitsende des - lediglich von den damals Optionsberechtigten beauftragten - Maklers kann nicht als zweckgleichwertiges Geschäft iS der von der Rsp entwickelten Fallgruppen (vgl zB 1 Ob 240/06k) angesehen werden.