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Geschäftsgeheimnisse im Arbeitsverhältnis

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtAufsatzHelmut Engelbrecht, Michael Horakecolex 2019, 527 - 530 Heft 6 v. 29.5.2019

Geschäftsgeheimnisse sind nicht nur Angriffen von außen durch Hacker ausgesetzt, sondern das Risiko für den Arbeitgeber kann auch im eigenen Arbeitnehmer bestehen: Mitarbeiter können Informationen an Konkurrenten weitergeben oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen mitnehmen. Für wirksame Abhilfe müssen Unternehmen vorausdenken.

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