Für Väter, die anlässlich der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit vollständig unterbrechen, um sich für einen Zeitraum von rund einem Monat ausschließlich der Familie zu widmen ("Familienzeit"), sieht das Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) einen monetären Unterstützungsanspruch vor. Erst seit der Novelle BGBl I 2019/24 ist es möglich, diese Leistung auch bei einem lang andauernden stationären Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen, wie er insb bei Frühgeburten ("Frühchen") häufig der Fall ist, zu beziehen. Der Beitrag erläutert die Novelle und befasst sich mit Anwendungsfragen.