1. Eine Allergie-Tagesklinik, deren Kerntätigkeit in der Diagnostik und Behandlung von Allergien - sohin in der Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art 9 Abs 1 DSGVO - liegt, die ua siebzehn Ärzte beschäftigt und Gesundheitsdaten von Gesetzes wegen teilweise mindestens zehn Jahren zu speichern hat (§ 51 ÄrzteG), muss verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten bestellen.