In seinem Urteil v 27. 9. 2017, XI R 15/15, beschäftigte sich der deutsche BFH mit den Auswirkungen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auf die umsatzsteuerliche "Zusammenfassende Meldung" (ZM). Das Urteil des deutschen Gerichts ist auf die österr Rechtslage nicht übertragbar. (FN ) Der Beitrag entwickelt einen auf der österr Rechtslage basierenden Lösungsvorschlag. Praxisrelevanz besteht vor allem für Anwälte und Steuerberater. (FN )