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Der Behinderungsbegriff gem § 3 BEinstG

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/202ecolex 2019, 453 - 454 Heft 5 v. 3.5.2019

1. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung ist auch eine Behinderung. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Auswirkung der Beeinträchtigung die Teilhabe des Betroffenen am Arbeitsleben erschweren kann, wobei auch auf gesellschaftliche Konstrukte ("Stigmatisierung") Bedacht zu nehmen ist.

2. Bei dieser Beurteilung ist nicht (nur) auf die konkrete Arbeitsplatzsituation, sondern auf den abstrakten Arbeitsmarkt abzustellen.

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