1. Die Schadenstragung zwischen einem schuldhaft handelnden Submakler und dem Verkäufer, die gegenüber einem Käufer haftbar werden, richtet sich nach den zu § 896 ABGB entwickelten Grundsätzen zur Inanspruchnahme von Solidarschuldnern.
1. Die Schadenstragung zwischen einem schuldhaft handelnden Submakler und dem Verkäufer, die gegenüber einem Käufer haftbar werden, richtet sich nach den zu § 896 ABGB entwickelten Grundsätzen zur Inanspruchnahme von Solidarschuldnern.