vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur exekutionsrechtlichen Verwertung von Domains

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2019/111ecolex 2019, 250 - 251 Heft 3 v. 6.3.2019

1. Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG.

2. Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender Domaininhaber.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!