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NEUSCHWANSTEIN - nicht nur souvenirwürdig, sondern auch als Marke schutzwürdig

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2019/112ecolex 2019, 251 - 253 Heft 3 v. 6.3.2019

1. Die Marke NEUSCHWANSTEIN ist kein Hinweis auf die geografische Herkunft der Waren und Dienstleistungen und damit nicht beschreibend: Das Schloss Neuschwanstein ist va ein musealer Ort und kein Ort der Herstellung bzw Erbringung der von der Marke umfassten Waren und Dienstleistungen. Weder der Umstand, dass Waren an einem bestimmten Ort angeboten werden, noch, dass ihnen die Funktion eines Souvenirs zugedacht wird, ist ein wesentliches, die Waren beschreibendes Merkmal.

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