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Zum Erlag eines Kostenvorschusses im Außerstreitverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/99ecolex 2019, 231 - 232 Heft 3 v. 6.3.2019

1. Beim Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses iSd § 48 Abs 1 AußStrG handelt es sich um eine Entscheidung über die "Kosten" des Verfahrens, sodass das RekVerfahren zweiseitig ist.

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