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Rehabilitationsmaßnahmen in der Betriebsunterbrechungsversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/96ecolex 2019, 222 - 223 Heft 3 v. 6.3.2019

1. AVB sind nach stRsp nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung zu interpretieren, und zwar orientiert am Maßstab des durchschnittlich verständigen VN und stets unter Berücksichtigung des erkennbaren Zwecks einer Bestimmung. Es findet deshalb auch die Unklarheitenregel des § 915 ABGB Anwendung. Unklarheiten gehen daher zu Lasten der Partei, von der die diesbezüglichen Formulierungen stammen, also im Regelfall zu Lasten des V. Die Klauseln sind, wenn sie nicht Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objektiv unter Begrenzung auf den Wortlaut auszulegen.

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