Die selbstschädigende Überweisung beim Anlagebetrug kann im vom EuGH zwecks Bestimmung des Erfolgsorts entwickelten beweglichen System als ein relevanter Bezugspunkt angesehen werden.
8 Ob 75/18i
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Die selbstschädigende Überweisung beim Anlagebetrug kann im vom EuGH zwecks Bestimmung des Erfolgsorts entwickelten beweglichen System als ein relevanter Bezugspunkt angesehen werden.
8 Ob 75/18i
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