Der Anspruch auf Sicherstellung gem § 1170b ABGB wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Der Anspruch ist unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen.
6 Ob 65/18d
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Der Anspruch auf Sicherstellung gem § 1170b ABGB wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Der Anspruch ist unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen.
6 Ob 65/18d
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